Familien sind herzlich willkommen. Wir bieten Ihnen kostenlos Kinderbett inkl. Wäsche, Kinderstuhl, Spielsachen und Gesellschaftsspiele an.
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Es würde uns freuen Sie als unsere Gäste begrüssen zu dürfen..
Hausregeln / Vertragsbestimmungen
NICHTRAUCHER-CHALETS!
1. Inkrafttreten
Der vorliegende Vertrag tritt erst in Kraft, wenn das von beiden Parteien unterzeichnete Formular im Besitz des Vermieters ist und die Vereinbahrte Anzahlung beim Vermieter eingetroffen ist. Trifft die Anzahlung nicht bis zum Vereinbarten Termin beim Vermieter ein, hat dieser das Recht, das Mietobjekt ohne weritere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, andersweitig zu vermieten.
2. Übergabe
Das Mietobjekt ist dem Mieter in sauberem und zum vertragsgemässen Gebrauch tauglichen Zustand zu Übergeben. Sind bei der Übergabe Mängel vorhanden oder ist das Inventar unvollständig, so hat der Mieter dies unverzüglich zu rügen, ansonsten gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.
3. Gebrauch
Das Mietobjekt ist sorgfältig zu benützen. Der Mieter ist zur Einhaltung der Hausordnung sowie zur Rücksichtnahme gegenüber anderer Hausbewohnern und Nachbarn verpflichtet.
4. Nebenkosten
Die Nebenkosten werden am Mietende abgerechnet. Sie sind vom Mieter vor seiner Abreise zu bezahlen.
5. Rückgabe
Am Mietende ist das Mietobjekt aufgeräumt und zusammen mit dem vollständigen Inventar dem Vermieter bzw. dessen Vertreter zurückzugeben. Für Beschädigungen am Mietobjekt und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.
6. Annullierung
Annulliert der Mieter seiene Ferien, bleibt er in folgendem Umfang zur Bezahlung des vereinbarten Mietzinses verpflichtet:
weniger als 2 Monate vor Mietbeginn 100%
bis spätestens 2 Monate vor Mietbeginn 75%
bis spätestens 3 Monate vor Mietbeginn 50%
bis spätestens 4 Monate vor Mietbeginn 40%
bis spätestens 6 Monate vor Mietbeginn 30%
6 und mehr Monate vor Mietbeginn 20%
Im Falle einer vorzeitigen Abreise oder verspäteten Anreise bleibt der Mieter zur vollumfänglichen Zahlung des Mietzinses verpflichtet.
7. Haftung
Haben mehrere Mieter den Vertrag unterschrieben, haften sie für alle Verbindlichkeiten aus diesem Vertrag solidarisch.
8. Gerichtsstand
Für allfallige Streitigkeiten aus diesem Mietverhältnis gilt als Gerichtsstand der Wohnsitz des Vermieters.